Flugentschädigung berechnen

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen und -ausfällen nach EU-Recht

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Berechnen Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung oder -ausfall
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Verspätung bei Ankunft am Zielflughafen

Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei Verspätungen ab 3 Stunden Anspruch auf Entschädigung.
Ihr Entschädigungsanspruch
Berechnung nach EU-Verordnung 261/2004

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Umrechnungstabelle

Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004
FlugstreckeAb VerspätungEntschädigungBeispielstrecken
bis 1.500 km2 Stunden250 €Köln-München, Berlin-Wien
1.500-3.500 km (EU)3 Stunden400 €Frankfurt-Lissabon, Hamburg-Rom
1.500-3.500 km (Int.)3 Stunden400 €München-Istanbul, Berlin-Tel Aviv
über 3.500 km4 Stunden600 €Frankfurt-New York, München-Tokio
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und Flüge von EU-Airlines in die EU. Bei 50 % kürzerer Verspätung kann Entschädigung halbiert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Flugentschädigung berechnen